Gesetze / Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
SGB X§ 42 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
Stand: 10.06.2019
Die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, der nicht nach § 40 nichtig ist, kann nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat. Satz 1 gilt nicht, wenn die erforderliche Anhörung unterblieben oder nicht wirksam nachgeholt ist.
Wird zitiert von 463 Entscheidungen zu § 42 SGB X →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 – L 33 R 506/20
- SG Detmold, 10.12.2009 – S 19 SB 59/08Zitiert von 1
- BSG, 06.07.2022 – B 5 R 21/21 R(Anforderungen an die Begründung der in einem Bescheid über die Gewährung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung festgesetzten Rentenhöhe - neugestaltete Rentenbescheide - kein Kostenerstattungsanspruch nach § 63 Abs 1 S 2 SGB 10 bei Rücknahme eines auf einer unzureichenden Begründung gestützten Widerspruchs nach Heilung des Begründungsmangels)Zitiert von 20
- OVG Bremen, 22.06.2021 – 2 B 266/21
- LSG NRW, 09.03.2021 – L 18 R 306/20Zitiert von 1
- BSG, 06.07.2022 – B 5 R 22/21 RZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 15.07.2026 – L 8 BA 89/25Gesetzliche Sozialversicherung - Betriebsprüfung - Sachliche Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers - Zuständigkeitsverteilung nach der Prüfziffer der Betriebsnummer - Gemeinsames Rundschreiben - Rechtswidrigkeit des Prüfbescheids wegen sachlicher Unzuständigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- LSG NRW, 15.07.2026 – L 8 BA 31/26Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sachliche Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers - Gemeinsames Rundschreiben - Verteilung nach der Prüfziffer der Betriebsnummer - Mehrere Beschäftigungsbetriebe eines Einzelunternehmers - Rechtswidrigkeit des Prüfbescheids wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LSG NRW, 15.07.2026 – L 8 BA 131/25Sozialversicherungsrecht - Betriebsprüfung - Sachliche Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers - Bestimmung nach Betriebsnummer und Prüfziffer - Gemeinsames Rundschreiben - Unzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund - Rechtswidrigkeit des Prüfbescheids Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 42 SGB X zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.